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Krillöl Omega-3 ohne Risiken und Nebenwirkungen!

Von Bernd Korbach am 24 - März - 2013  NEWS ALERT ABO

Ernährungsexperten sehen in Krill die “nächste Generation” Omega-3 Fettsäuren

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Auch für Ernährungsexperten wie Dr. Doris Ehrenberger ist ein Mangel an Omega-3 Fettsäuren “noch vor Ballaststoffmangel das Ernährungsproblem Nummer 1″ (Schriftenreihe natur therapie). Der Mangel wird als Mitursache für “Zivilisationserkrankungen” gesehen. Nicht umsonst war Fischöl Omega-3 bislang eines der beliebtesten und meist verwendeten Nahrungsergänzungsmittel weltweit. Insbesondere aufgrund der vielfältigen positiven Eigenschaften von Omega-3 auf den menschlichen Organismus, der Omega-3 nicht selbst herstellen kann.

Experten sind sich sicher – Krillöl Omega-3 wird Fischöl ablösen

Omega-3 Lieferanten waren bislang in erster Linie fettreiche Kaltwasserfische wie Lachs, Makrele, Sardine und Fischöl Produkte. Für die meisten Menschen ist Krillöl Omega-3 neu. Krillöl wird aus einer kleinen Garnele gewonnen, die in großen Schwärmen in den Tiefen der Antarktis lebt. Krill ernährt sich ausschließlich von Plankton und befindet sich gänzlich unbelastet von Schwermetallen und anderen Giftstoffen ganz am Anfang der Nahrungskette.

Der entscheidende Vorteil von Krillöl Omega-3 gegenüber Fischöl

Das Krustentier Krill lebt in der extremen Tiefseekälte der Antarktis. Während Omega-3 Fettsäuren bei Fischöl in Triglyceride eingebaut sind, sind sie in Krillöl an Phospholipide gebunden. Phospholipide sind ein struktureller Bestandteil der Zellmembran. Im direkten Vergleich zum wasserunlöslichen Fischöl ist Krillöl vom Körper weitaus besser aufnehmbar und damit auch sehr gut verwertbar. Fischöle hingegen können vom menschlichen Körper nur mit dem Einsatz von Gallenfluss verarbeitet werden. Verbraucher, die bislang Fischöl Omega-3 zu sich genommen haben, hatten oftmals Probleme mit unangenehmem Aufstoßen des Fischöls und Fischgeschmack.

UltraRed Omega-3 Krillöl von greenvitamins ist die richtige Wahl

UltraRed Omega-3 Krillöl von greenvitamins ist die richtige Wahl. Das schonend gewonnene Krillöl ist ein sehr hochwertiger Omega-3 Lieferant. In UltraRed Krillöl von greenvitamins bleibt das wertvolle Omega-3 stabil und frisch. Das perfekte Zusammenspiel aus Phospholipid, Omega-3 und Astaxanthin sorgt dafür. Astaxanthin ist der Stoff, der dem Krill in seiner rauen Umgebung beim Überleben hilft. Denn er sorgt dafür, dass die Kleinkrebse auch in den eisigen Tiefen der Antarktis elastische Zellwände und dünnflüssiges Blut haben. Astaxanthin verleiht auch dem Hummer und dem Lachs die rote Farbe. Weitere Informationen über greenvitamins UltraRed Omega-3 Krillöl unter www.greenvitamins.com. Sichern Sie sich noch heute eine Gratispackung.

greenvitamins – true power of nature everyday

Kontakt:
greenvitamins N.V.
Daniel Peters
Kruisdonk 66
6222 PH Maastricht
01805431134 (14ct. € /dt. Festnetz)
presse@primseo.de
http://www.greenvitamins.com

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Hamburg (ots) – Die Geschäftsführung der ddvg erklärt hierzu:

“Nachdem die WAZ Anfang des Jahres im Alleingang und somit ohne Kenntnis der ddvg die Redaktion der Westfälischen Rundschau aufgelöst hat, war eine Basis für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit von ddvg und WAZ nicht mehr gegeben.

Wir sind deshalb in professionellen Gesprächen mit der WAZ übereingekommen, diese in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts begründete Kooperation zu beenden und unseren Gesellschaftsanteil an den Mehrheitsgesellschafter WAZ zu veräußern.

Wir bedauern sehr, dass es nicht gelungen ist, die Westfälische Rundschau als starken Nordrhein-Westfälischen Titel mit eigener Redaktion zu erhalten. Mit einem Minderheitenanteil von 13,1 Prozent war die ddvg aber nicht in der Position, den Alleingang des Mehrheitsgesellschafters aufzuhalten.

Es entspricht unserem Unternehmensziel, die Pressevielfalt in der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Unterschiedliche Auffassungen darüber, wie das Presseunternehmen der Westfälischen Rundschau professionell zu führen ist, machen diese Trennung zu einer logischen Konsequenz.”

Erläuterung: Die SPD-Unternehmensholding ddvg hielt bisher über die Westfälische Verlagsgesellschaft (WVG) 13,1 Prozent der Anteile an der Zeitungsverlag Westfalen KG (ZVW), die die Westfälische Rundschau herausgibt.

Pressekontakt:

Jens Berendsen und Matthias Linnekugel, Telefon 040/28 40 03-12 

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Flensburg (ots) – Der Titel der Wirtschaftskarikatur von Götz Wiedenroth für Freitag, 22. März 2013 lautet:

  EUdSSR-Enteignungswelle rollt: Zwangsabgaben auf Sparvermögen.

Bildunterschrift: Europäischer Sensenmann der Gerechtigkeit.

Die Zeichnung ist ab heute unter

  http://www.wiedenroth-karikatur.de/02_AktuKariListeText.html

  im Internet aufrufbar. Das Honorar für den einmaligen Abdruck der Karikatur beträgt EUR 55,00 plus 19% MWSt. Die Veröffentlichung im Internet hat den gleichen Preis, hierfür ist die zeitlich unbegrenzte Nutzung je Domain entgolten.

  Auf Wunsch erhalten Sie Wiedenroth-Karikaturen sofort nach Erscheinen per Mailanhang. Für die Aufnahme in den Verteiler genügt eine kurze Nachricht.

   ots Originaltext: Götz Wiedenroth

                  Karikatur – Illustration – Zeichnung

Pressekontakt:

Götz Wiedenroth
Mühlenstraße 28
24937 Flensburg
Telefon: 0461/ 18 23 56
Telefax: 0461/ 97 87 33 4 oder 18 23 56
E-Post: info@wiedenroth-karikatur.de
 
Internet: 

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Mainz (ots) – Angela Merkel passieren handwerkliche Schnitzer eher selten, und schon gar nicht, weil sie ihre Emotionen nicht im Zaum halten kann. Beim Beschluss der EU, Zypern völlig anders als alle anderen Wackelkandidaten zu behandeln, indem man auch von Otto Normalbürger einen Beitrag zur Sanierung verlangt, hat ihr Zorn offenbar über ihren sonst so kühlen Verstand gesiegt. Wer mitten in einer globalen Finanzkrise innerhalb von Minuten den Menschen die Angst um ihr Erspartes nimmt, indem er eine umfassende staatliche Garantie ausspricht, muss wissen, dass er auch am östlichen Ende der EU die Finger vom mühsam Gesparten der kleinen Leute lassen muss, um zuhause glaubwürdig zu bleiben. Es wäre deshalb an ihr gewesen, entschlossen Nein zu sagen. Sie hat es nicht getan und musste deshalb ihre Versicherung vom 6. Oktober 2008 laut und deutlich wiederholen. Denn fast jeder Zweite sorgt sich hierzulande um sein Erspartes. Das mag eine Momentaufnahme sein, aber sie zeigt, dass man niemals mit dem Feuer spielen darf. Auch nicht, wenn es nur um ein Inselchen geht, das gierige Politiker und Banker skrupellos zum Paradies für milliardenschwere Steuerflüchtlinge und Geldwäscher gemacht haben. Dass das Kind für die Kanzlerin hierzulande nicht in den Brunnen gefallen ist, beweist indes der zweite Teil der Umfrage: Fast 60 Prozent meinen, dass Angela Merkel richtig und entschlossen handelt – und das trotz ihres schwerwiegenden Patzers. Glück gehabt, kann man da nur sagen und zugleich mahnen, jetzt auch bei Zypern die gleichen Maßstäbe anzulegen wie bei den anderen Wackelkandidaten in der EU – trotz der vielen Russenmilliarden, an die man doch so gern heran kommen würde.

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de 

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Die Fahrerlaubnis

Von Bernd Korbach am 22 - März - 2013  NEWS ALERT ABO

Nicht nur bei Straftaten, auch bei zu vielen Punkten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden

621c7 Showimage in Klaus-Dieter Litzenburger, Strafrechtsexperte bei Roland Franz Partner

Essen, 22. März 2013****Nein danke, ich bin mit dem PKW unterwegs, deshalb keinen Alkohol- ein oft gehörter Satz, der das Verantwortungsbewusstsein des Fahrzeugführers oder doch zumindest die – nicht unberechtigte Sorge – vor der Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Verhängung eines Fahrverbotes ausdrückt. Aber wo liegt der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis? Staatsanwalt a.D. Klaus-Dieter Litzenburger, Strafrechtsexperte in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, empfiehlt in Fällen, in denen ein Fahrverbot oder gar eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht, rechtskundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. “Möglicherweise gelingt es, solche Maßnahmen abzumildern oder gar ganz zu verhindern,” so Strafrechtsexperte Klaus-Dieter Litzenburger.

Bei der Verhängung eines Fahrverbots verliert man die Fahrerlaubnis nicht. Das Fahrverbot wird überwiegend bei Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt. Es wird das Verbot ausgesprochen, für die Dauer von mindestens einem Monat im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Höchstfrist beträgt drei Monate. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung zu laufen, in der das Fahrverbot verhängt wird. Die Entscheidung kann der Bußgeldbescheid sein oder das auf einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ergangene Urteil.

Doch Vorsicht! Der Verurteilte hat seinen Führerschein abzugeben. Die Zeit bis zur Abgabe der Fahrerlaubnis wird in die Frist nicht eingerechnet.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet deren Verlust. Die Verwaltungsbehörde, das Straßenverkehrsamt, entscheidet neu über die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Sie kann dies von Bedingungen abhängig machen oder deren Neuerteilung im Extremfall gänzlich verweigern. Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis wird eine Sperrfrist verhängt. Vor deren Ablauf darf die Verwaltungsbehörde eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilen. Bei Ersttätern beträgt die Sperrfrist in der Regel nicht über ein Jahr. Die Sperre kann in seltenen Fällen allerdings auch für immer angeordnet werden.

“Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist für den Betroffenen die härtere Sanktion. Sie kommt hauptsächlich bei Straftaten in Betracht. Doch auch durch häufige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr kann man genügend Punkte sammeln und aufgrund der angesammelten Punktzahl die Fahrerlaubnis entzogen bekommen,” erklärt Klaus-Dieter Litzenburger.

Die häufigsten Fälle, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Strafgerichte verhängt wird, sind das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss, aber auch bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Verkehrsunfallflucht) kommt unter bestimmten Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Auch grobe und rücksichtslose Verkehrsverstöße, die eine Gefährdung anderer zur Folge haben, können diese Sanktion auslösen. Bereits die Gefährdung von Sachen von bedeutendem Wert kann bei groben und rücksichtslosen Verkehrsverstößen ebenfalls zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Der Eintritt eines Sachschadens ist nicht erforderlich.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Kontakt
Roland Franz Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

Quelle & Link: http://www.pr-gateway.de/pr/Die-Fahrerlaubnis-ein-kostbares-Gut-164627.html

Münster und Görlitz (ots) -

   Biotech Partec mit Analysetechnik für vom Schweizer    
   Bundesgesundheitsamt empfohlene Methode zur Bestimmung der 
   Bakterienzahl im Trinkwasser 

Ein neuartiges Verfahren zur Bestimmung der Anzahl von Mikroorganismen sorgt für eine sichere Trinkwasserqualität. Unter Einsatz von speziell entwickelten Analysegeräten des deutschen Biotechnologieunternehmens Partec läßt sich nunmehr innerhalb kürzester Zeit, auch im mobilen Einsatz, eine Übersicht über den mikrobiologischen Zustand des Trinkwassers beim Wasserversorger, im Verteilernetz oder beim Endverbraucher erhalten.

Das besonders schnelle, zuverlässige sowie kosteneffiziente Verfahren mit dem Titel “Bestimmung der Totalzellzahl und des quantitativen Verhältnisses der Zellen niedrigen bzw. hohen Nukleinsäuregehaltes in Süßwasser mittels Durchflusszytometrie”, das unter anderem die Charakterisierung von bakteriellen Verkeimungsprozessen in Trinkwasser in nur weniger als 15 Minuten ermöglicht, wurde nun vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit in Bern als empfohlene Methode in das “Schweizerische Lebensmittelbuch” aufgenommen. Den langwierigen traditionellen Routinekontrollen steht somit eine innovative Technik zur Seite, die von Wasserversorgern und den kantonalen bzw. staatlichen Kontrolllaboratorien als Frühwarn- und Überwachungsparameter eingesetzt werden kann. Die temporäre Implementierung einer Pilotanlage zur mikrobiellen Online-Überwachung wurde bereits in einem Wasserwerk der Stadt Zürich realisiert.

Kooperation mit der Schweizerischen Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz

Treibende Kraft bei der neuen Entwicklung war die Abteilung Umweltmikrobiologie der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz “Eawag” mit Sitz im schweizerischen Dübendorf. Den Forschern der Eawag und Partec gelang es nach mehrjähriger Zusammenarbeit, die bislang überwiegend in der medizinischen Zellanalytik eingesetzte Methode der Durchflusszytometrie für die Qualitätskontrolle des Trinkwassers nutzbar zu machen. Hierbei werden die einzelnen Bakterienzellen mit einem fluoreszierenden Farbstoff markiert, in einem Laserstrahl über Fluoreszenzerkennung gezählt und weiter charakterisiert. Die Methode zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sehr viele Bakterienzellen in wenigen Sekunden erfasst werden können. Eine langwierige Kultivierung der Mikroorganismen in Petrischalen kann damit komplett entfallen. Erfolgt die Analyse der Proben in einer automatisierten Messeinheit, wie z.B. den “CyFlow”-Durchflusszytometern von Partec, können in einer Stunde über 50 einzelne Wasserproben verarbeitet werden.

Unter technischer Realisation von Partec wurden die Analysegeräte auf die Bedürfnisse für den mobilen und den Online-Einsatz in der Trinkwasserkontrolle angepasst. Im Rahmen eines von der in Bern ansässigen Kommission für Technologie und Innovation KTI geförderten Projektes der Eawag wurde die Methode im Verbund von 14 Institutionen, darunter Wasserversorger, öffentliche und private Analyseinstitute und Forschungseinrichtungen aus der Schweiz und Deutschland, validiert. Kürzlich erhielt das Verfahren den Status als “Standard Operating Procedure” im Schweizerischen Lebensmittelbuch.

Pressekontakt:

Anneke Husemann						
Partec GmbH							 
Otto-Hahn-Str. 32, 48161 Münster					
Fon: +49 (0)2534 8008-0						 
Fax: +49 (0)2534 8008-90						 
a.husemann@partec.com 

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Ressort Wirtschaft Fc8e6 Rss 20 in
Branchen: Gesundheit/Medizin, Energie

Quelle & Link: http://www.presseportal.de/pm/44047/2438223/neues-verfahren-zur-sicherstellung-der-trinkwasserqualitaet-bild/rss

















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