An immer mehr Orten versuchen die Außenprüfer der Finanzämter, konkrete Informationen über Steuerbürger zu erhalten. Wie das Wirtschaftsmagazin impulse (Ausgabe 05 / 2010, ab dem 29. April 2010 im Handel) berichtet, sucht der Fiskus neuerdings auch in Autohäusern nach entsprechenden Daten.

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Dabei erfahren die Prüfer vor allem bei Betriebsprüfungen von Autohäusern für Luxuswagen aus den Unterlagen auch viel über die Kunden. Im Anschluss an die Prüfungen werden dann oftmals Kontrollmitteilungen an die Finanzämter am Wohnsitz von Luxuswagen-Käufern versandt.
„Außenprüfer sind zum Teil gut über den Verbleib von Geldmitteln informiert. Die Spur nehmen sie beispielsweise bei Außenprüfungen von Luxuswagen-Händlern auf“, bestätigte die Steuerberaterin Ellen Ashauer-Moll von der Kanzlei Rödl & Partner gegenüber „impulse“.
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