Autofahrer: Mit Änderungen ins neue Jahr

Von Simone Amores am 3 - Januar - 2012  NEWS ALERT ABO

Auch in diesem Jahr haben sich Autofahrer auf zahlreiche neue Regelungen einzustellen. Damit soll das Autofahren zwar sicherer und umweltfreundlicher werden, doch könne es, wie der ACE vermutet, auch teurer werden.

2012 in Autofahrer: Mit Änderungen ins neue Jahr

2012: Änderungen für Autofahrer

Die Neuerungen im Jahr 2012 reichen von Säumniszuschlägen für verspätete Hauptuntersuchungen über Änderungen bei der Pendlerpauschale bis hin zur Förderung der Partikelfilter-Nachrüstung, zu erweiterten Umweltzonen, geänderten Versicherungstarifen und zur EU-weiten Verfolgung von Verkehrssünden.

HU-Neuregelung
Wird künftig die Frist für die fällige Hauptuntersuchung (HU) um mehr als zwei Monate überschritten, bleiben Autofahrer voraussichtlich ab April dieses Jahres von der Rückdatierung der Prüfplakette verschont. Allerdings müssten sie wegen angeblich höherem Inspektionsaufwand einen Aufschlag der Prüfgebühr (circa 50,50 bis 59,- Euro) von 20 Prozent hinnehmen, so der Auto Club Europa. Die HU-Novelle soll im Februar den Bundesrat passieren.

Umweltzonen
Seit dem 1. Januar 2012 wurden in fünf Städten erstmals Umweltzonen eingerichtet, in weiteren 22 Kommunen treten zeitgleich schärfere Vorschriften in Kraft. Für Fahrzeuge mit einem erhöhten Schadstoffausstoß gelten dort künftig  Zufahrtsbeschränkungen in abgestufter Form. Bei Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 40,- Euro fällig und ein Punkt in Flensburg.

Modifizierte Kfz-Steuer
“Je geringer der CO2-Ausstoß, desto günstiger die Steuer“, so das Motto der modifizierten Kfz-Steuer. Bereits seit dem 1. Dezember 2011 wird Autohändlern vorgeschrieben, Neufahrzeuge mit einer Energieverbrauchskennzeichnung zu versehen. Statt sich “am grünen Balken in der Farbskala“ zu orientieren, sollte sich Autofahrer vielmehr für den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch interessieren; entsprechend hoch bekanntlich der CO2-Ausstoß.

Seit dem Erstzulassungsdatum 1. Juli 2009 werden Pkws nach ihren CO2-Ausstoß besteuert. Bislang lag die Grenze der Steuerfreiheit bei einem Schadstoffausstoß von 120 g/km. Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes verringert sich ab 1. Januar 2012 auf 110 g/km. Betroffen von dieser Neuregelung sind Besitzer von Fahrzeugen, die nach dem Jahreswechsel 2011/2012 erstmals zugelassen werden. Entscheidend für die Berechnung des Steuersatzes sind die Angabe des CO2-Wertes in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld V.7) sowie Hubraum und Antriebsart.

Dies gilt auch für Fahrzeuge, die mit Gas, Ethanol, Pflanzenöl oder Bio-Diesel betrieben werden sowie für Hybrid-Fahrzeuge. Für erstmals zugelassene Diesel-Pkws gilt noch bis zum 31. Dezember 2013 eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150,- Euro.

Partikelfilter-Nachrüstung
Wer für einen Diesel-Pkw oder für ein leichtes Nutzfahrzeug bis 3,5 Tonnen eine Rußpartikelfilter-Nachrüstung vornehmen lässt, erhält dazu ab 2012 wieder einen Förderbetrag in Höhe von 330,- Euro in bar.

Pendlerpauschale
Die Vereinfachung der Entfernungspauschale war Ziel der modifizierten Regelung. So soll derjenige, der abwechselnd mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, dies nicht mehr täglich nachweisen müssen. Finanzämter sind angewiesen, jahresbezogen zu prüfen, ob dem Steuerzahler die Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten oder die Pendlerpauschale mehr nutzt. Für beide Möglichkeiten gilt jedoch die nicht mehr überschreitbare Bemessungsgrenze von 4.500,- Euro.

Versicherungstarife
Ab 1. Januar gelten bei den deutschen Kfz-Versicherern neu berechnete Regional- und Typklassen. Bei der Pkw-Haftpflicht verbleiben laut ACE rund 68 Prozent der Fahrzeuge in der bisherigen Regionaleinstufung, ein knappes Drittel aller Autobesitzer muss sich auf neue Tarife einstellen. Am billigsten fährt man 2012 mit einer Zulassung in den brandenburgischen Kreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Ostprignitz-Ruppin. Die teuersten Haftpflicht-Tarife zahlen Autofahrer in den Regionen Kaufbeuren, Augsburg und Berlin.

Europaweite Bußgeldvollstreckung
Bußgelder werden künftig EU-weit vollstreckt. Mit der Einbeziehung von Italien, Irland, Griechenland und Belgien müssen Verkehrssünder künftig damit rechnen, dass Verkehrsstrafen europaweit eingetrieben werden. In dem Zusammenhang kritisiert der ACE, dass dies in der Vergangenheit nicht immer nach rechtstaatlichen Methoden vonstatten ging. (auto-reporter.net/arie)

Foto / Web: ace-online.de

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