Baierbrunn (ots) – Von den über 65-jährigen Menschen in Deutschland haben mittlerweile 54 Prozent eine Patientenverfügung verfasst, berichtet die „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf eine Umfrage der Deutschen Schlaganfallhilfe. Seit 2009 ist gesetzlich festgeschrieben, dass Ärzte den Willen des Patienten unter allen Umständen zu respektieren haben. Die Patientenverfügung soll am besten in eigene Worte gekleidet und so präzise wie möglich sein. „Ich möchte in Würde sterben“, ist nicht konkret genug. Es soll etwa benannt werden, dass man Wiederbelebung oder eine Magensonde zu künstlichen Ernährung nicht wünscht. Hilfe bei der Abfassung gibt es zum Beispiel bei Hospizvereinen oder einem Arzt des Vertrauens. Das Bundesjustizministerium bietet dazu unter www.bmj.de eine Broschüre an. Wer eine Patientenverfügung verfasst hat, sollte im Portemonnaie eine Notiz mit sich tragen, wo das Dokument hinterlegt ist.
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