Berlin (ots) – Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) unterstützt die am Mittwoch bekannt gewordenen Pläne des Bundesverkehrsministeriums zur Erhöhung einzelner Bußgelder in Bezug auf den Radverkehr. Nach Auffassung des Leiters der UDV, Siegfried Brockmann, ist die Regelmissachtung durch Radfahrer inzwischen üblich geworden. „Der Staat muss deutlich machen, dass die StVO für alle gilt und dauernde und teilweise massive Verstöße nicht hingenommen werden können“, so Brockmann.
Allerdings gehöre dazu ein Gesamtpaket. Angesichts einer offensichtlich geringen Verfolgungs- und Entdeckungswahrscheinlichkeit, erneuerte Brockmann seine Forderung nach verstärkter Einführung von Polizeistreifen auf Fahrrädern. Diese würden auch von Radfahrern ernster genommen, da sie die Probleme des Alltags kennen.
Außerdem gehöre dazu auch eine Straßenplanung, die Radfahrer nicht ständig benachteiligt und sie teilweise auch zu regelwidrigem Verhalten nötigt, um selbst nicht gefährdet zu werden. Deshalb sei es ein gutes Signal, dass bei der Reform auch das Zuparken von Radverkehrsanlagen mit einem höheren Bußgeld belegt werden soll.
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Siegfried Brockmann Leiter Unfallforschung der Versicherer Tel.: 030 / 20 20 - 58 20 s.brockmann@gdv.de
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