München (ots) – Viele Kleinunternehmer und Selbstständige machen beim Schutz ihrer Betriebseinrichtung vor Gefahren wie Feuer oder Einbruch einen möglicherweise teuren Fehler: Sie wählen beim Abschluss der Geschäftsinhaltsversicherung – dem gewerblichen Gegenstück zur Hausratsversicherung – eine zu geringe Versicherungssumme oder vergessen den Wert über die Zeit anzupassen. „Dabei wissen nur die wenigsten, dass die Geschäftsinhaltsversicherung auch kleinere Schäden nicht voll ersetzt, wenn die Versicherungssumme den Wert des gesamten Inventars unterschreitet“, sagt Hendrik Rennert, Geschäftsführer von Finanzchef24. Denn die Versicherung erstattet in diesem Fall die Kosten nur anteilig, selbst wenn ein Schaden unter der vereinbarten Versicherungssumme liegt.
Folgendes Beispiel verdeutlicht die Folgen von Unterversicherung: Ein Handwerksbetrieb hat eine Geschäftsinhaltsversicherung über 30.000 Euro für seine Werkstatteinrichtung, Werkzeuge, Computer und Waren abgeschlossen. Bei einem Einbruch stehlen Diebe Inventar im Wert von 10.000 Euro. Bei der Schadensbegutachtung stellt der Sachverständige fest, dass das gesamte Inventar des Handwerkers in Wirklichkeit 40.000 Euro wert war. Der Betrieb ist unterversichert. Die Entschädigung, die die Versicherung zahlt, errechnet sich nun folgendermaßen: 30.000/40.000 x 10.000 Euro = 7.500 Euro. Für den Handwerker bedeutet dies, dass er auf Kosten in Höhe von 2.500 Euro sitzen bleibt, obwohl sein Schaden die Versicherungssumme nicht überschreitet.
Unternehmer und Selbstständige sollten deswegen unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme ihrer Geschäftsinhaltsversicherung immer dem Neuwert der gesamten Betriebseinrichtung entspricht. „Dabei kommt es nicht auf jeden Euro an, aber die Größenordnung muss stimmen. Am besten sollte die Versicherungssumme jährlich kontrolliert werden. Denn anders als in der Haftpflicht- überprüft der Versicherer in der Geschäftsinhaltsversicherung nicht regelmäßig von sich aus die Angaben“, empfiehlt Rennert. Größere Neuanschaffungen, zum Beispiel eine Maschine, sollte man umgehend seinem Versicherer melden. Wichtig ist zudem, immer den höheren Neuwert und nicht den Zeitwert des Inventars anzusetzen.
Ein Vorsorgepuffer in Höhe von mindestens 10 Prozent auf die Versicherungssumme rundet den Schutz vor Unterversicherung schließlich ab. „Wer diese Punkte beachtet, bleibt im Schadensfall nicht auf einem Teil der Kosten sitzen“, sagt Rennert.
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