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Leipzig (ots) – Der DRPR hat eine neue Beschwerdeordnung beschlossen. Der Grundsatzbeschluss wurde einstimmig auf der letzten Sitzung Ende Februar 2015 gefasst, danach wurde der Entwurf von Ratsmitgliedes RA Carsten J. Diercks nochmals leicht angepasst. Die neue Beschwerdeordnung löst die alte Ordnung aus dem Jahr 2007 ab.

Die Beschwerdeordnung regelt systematischer und konkreter als bisher Eingangsvoraussetzungen, den Gang des Verfahrens und die möglichen Maßnahmen, die der Rat beschließen kann.

Eingangsvoraussetzungen und Form der Beschwerde

Neu ist unter anderem die Ausschlussfrist einer Beschwerde. Demnach hat der DRPR die Möglichkeit, eine Beschwerde, deren öffentliches Bekanntwerden mehr als ein Jahr vor dem Eingang der Beschwerde zurückliegt, abzulehnen. „Wir wollen aktueller agieren, und die Kommunikationswirtschaft nicht mit alten bzw. nicht mehr aktuellen Fällen konfrontieren“, stellt Prof. Günter Bentele, Vorsitzender des DRPR, fest. Beschwerdeberechtigt ist grundsätzlich jede Person oder Organisation. Die Beschwerden müssen schriftlich, per Brief, Fax oder E-mail eingereicht werden. Auch von sich aus kann der DRPR Beschwerdeverfahren einleiten.

Detaillierteres Beschwerdeverfahren

Die neue Beschwerdeordnung unterscheidet ein „Vorverfahren“, ein „Zwischenverfahren“, ein eigentliches „Beschwerdeverfahren“ und die „Beschlussfassung“. Während im Vorverfahren die Beschwerde nach bestimmten Regeln eingeleitet wird und im Zwischenverfahren die Stellungnahme des/der Betroffenen eingeholt wird, wird dann im eigentlichen Verfahren recherchiert und danach – mit Bezugnahme auf den Kommunikationskodex und DRPR-Richtlinien ein Beschluss gefasst. Neu ist u.a., dass Ratsmitglieder, die in der Sache des Beschwerdefalles befangen sind, an der Behandlung der Beschwerde nicht mehr teilzunehmen können. Zudem wird auf mehr Zusammenarbeit mit den Betroffenen gesetzt, die die Möglichkeit bekommen, eine Erklärung auf künftige Unterlassung der inkriminierten, unethischen Handlungen zu geben. Damit können Verfahren vom DRPR auch schon vor einer Sanktion eingestellt werden.

Maßnahmen

Wie bisher kann der Rat Beschwerden zurückweisen, eine Mahnung und – bei groben Verstößen – eine öffentliche Rüge aussprechen. Eine Missbilligung kann aus grundsätzlichen Erwägungen heraus und auch unabhängig von konkreten Beschwerden erfolgen. „Die Missbilligung gibt uns die Möglichkeit, auch außerhalb von eingereichten Beschwerdefällen aktuelles Fehlverhalten in der Branche zu kommentieren“, so Bentele.

Jeder Beschluss wird durch die Geschäftsstelle veröffentlicht und dokumentiert. Jede Person oder Organisation kann sich beim DRPR über wahrgenommenes Fehlverhalten beschweren, jede Beschwerde wird geprüft und ggf. ein Verfahren eingeleitet.

ERKLÄRUNG

Erklärung zum Selbstverständnis und zur Arbeitsweise des DRPR

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) e.V., der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de’ge’pol) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen. Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden, Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem Gewissen verpflichtet.

Die primäre Aufgabe des DRPR ist es, Missstände und Fehlverhalten bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B. aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in die Diskussion einzumischen.

Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten. In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes verwechselt werden.

Kontakt:


Geschäftsstelle des Deutschen Rates
für Public Relations
c/o Prof. Dr. Günter Bentele
Institut für KMW, Universität Leipzig
Postfach 100920
04009 Leipzig
Tel. 0341-9735 751
Fax 0341-9735 749
E-Mail: info@drpr-online.de
www.drpr-online.de

getragen von
DPRG GPRA BDP de'ge'pol
Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V.
Oberwallstraße 24
10117 Berlin
Vorsitzender Dr. Jörg Schillinger
Stellv. Prof. Dr. Alexander Güttler
Vereinsregister Berlin VR 31817 B

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