Dr-frank-haecker1 in Verkehrsanwalt Dr. Frank Häcker und die Facebook-Falle

Dr. Frank Häcker

Während in anderen Ländern bei Temposünden der Fahrzeughalter haftet, muss in Deutschland immer der Fahrer, der durch die Radarkontrolle gerauscht ist, ermittelt werden.

Die Folge: Spitzfindige Ermittler statten auch mal Nachbarn oder Freunden des vermeintlichen Fahrers einen Besuch ab, um die Identität anhand des Radarfotos zu überprüfen.

Glück gehabt, wenn diese einen nicht belasten.

Ganz neue Möglichkeiten bieten der Polizei nun die Social Networks wie Facebook und Co…

Hierdurch identifizierten kürzlich Ermittler aus Münster einen Mann aus Hamburg, der auf der Autobahn zu wenig Sicherheitsabstand gehalten hatte.

„Wer Bilder von sich mit Namen in Social Networks hinterlegt, sollte sich dessen bewusst sein, dass er damit datenschutzrechtlich ausgeliefert ist. Er bietet den Polizeibeamten so die beste Möglichkeit, den Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit zu ermitteln. Bei zu geringem Abstand kann dies je nach Tempo mit bis 400,- Euro und vier Punkten in Flensburg zu Buche schlagen“, so Verkehrsanwalt Dr. Frank Häcker, der den Fahrer aus Hamburg in der Bußgeldsache vertrat.

„Das Vorgehen in Münster wird möglicherweise Schule machen. Mussten die Ermittler vor dem Zeitalter der sozialen Netzwerke auf jeden Fall im Umfeld der vermeintlichen Fahrer ermitteln, bieten die Internetplattformen ganz neue und auch bequeme Möglichkeiten, einen Fahrer zu identifizieren“, so Häcker weiter.

Mit einer Fahrerermittlung ist aber noch kein Urteil geschrieben. Denn nicht immer sind die Messungen der Radargeräte zuverlässig. Nicht unüblich sind Messfehler bei geringen Geschwindigkeiten oder ein Verstoß wird einem falschen Auto zugeordnet. Gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen Flensburger Punkte oder sogar Fahrverbot drohen, lohnt ein Gang zum Verkehrsanwalt.

Geschwindigkeits Berschreitung in Verkehrsanwalt Dr. Frank Häcker und die Facebook-Falle

Geschwindigkeitsüberschreitung

Oft haben Autofahrer dabei gute Karten. Laut der sogenannten Blitzerstudie des Automobilclubs von Deutschland (AvD) von 2009 sind bis zu 80 Prozent der Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung formal oder technisch falsch. Das zu beurteilen, ist die Aufgabe des Verkehrsanwalts. Denn nur er bekommt Einsicht in die Ermittlungsakte.

Jedoch schon bevor ein Anwalt hinzugezogen wird, sollten Autofahrer beachten: Schweigen ist Gold. Polizisten sehen in Erklärungsversuchen möglicherweise ein vorzeitiges Schuldeingeständnis. Weder bei einer Polizeikontrolle noch im Anhörungsbogen, der darauf folgt, muss sich ein Fahrer selbst belasten. Auch Kinder und Ehepartner haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Also nicht äußern und im Anhörungsbogen lediglich die Personalien eintragen.

Ist der Bußgeldbescheid dann da, kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegt werden. „Wer dies nicht tut, muss zahlen. Der Bescheid ist dann rechtskräftig“, weiß Anwalt Häcker. Nicht immer wird die Sache weiterverfolgt. Wenn die Behörde am Tatvorwurf festhält, gilt es abzuwägen. Ein Richter kann die Sache unterschiedlich behandeln: Wegen Geringfügigkeit einstellen, die Ahndung mindern oder eine Verhandlung durchführen.

Kommt es zur Verhandlung und der Fahrer wird verurteilt, muss er auch die Gerichtskosten tragen. Aber gerade dann, wenn es darum geht, den Führerschein zu behalten oder weitere Punkte in Flensburg zu vermeiden, sollten sich Autofahrer den professionellen Rat eines Anwalts holen – besonders diejenigen, die ohnehin entsprechend rechtsschutzversichert sind.

Fotos: © dephoto #14882740 (1) & Deutscher Anwaltverein e.V. (1)

Web: verkehrsanwaelte.de

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