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Köln (ots) – In einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag von RTL beurteilten die Bundesbürger die Berichterstattung zum Thema in den Medien im Einzelnen wie folgt:

Zur Darstellung von Menschen ausländischer Herkunft in den Medien: Mit 48 Prozent beurteilt knapp die Hälfte der Bundesbürger die Darstellung der Menschen mit ausländischer Herkunft in den Medien als klischeehaft (Menschen mit Migrationshintergrund: 49%). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage zum Thema Integration in den Medien im Auftrag von RTL. Danach meinen 35 Prozent aller Befragten und 39 Prozent aller Menschen mit Migrationshintergrund, die Medien vermittelten ein realistisches Bild der in Deutschland lebenden Ausländer, während 22 Prozent die Darstellung als zu negativ kritisieren (Menschen mit Migrationshintergrund: 33%). 17 Prozent empfinden sie als zu positiv.

Zum Umfang der Berichterstattung in den Medien: 40 Prozent der Bundesbürger sind dabei der Meinung, dass in den Medien über das Thema Integration im richtigen Umfang berichtet wird. 33 Prozent und damit ein Drittel aller Befragten (37 Prozent der Befragten mit Migrationshintergrund) finden allerdings, es werde zu wenig über das Thema berichtet. 23 Prozent (Menschen mit Migrationshintergrund: 19%) dagegen meinen, die Medien würden das Thema zu oft aufgreifen.

Zu den gewünschten Inhalten der Berichterstattung: Befragt nach den Inhalten, wünschen sich 75 Prozent, dass in den Medien häufiger über Beispiele gelungener Integration berichtet wird. 63 Prozent sähen gerne mehr Beiträge über die kulturellen Hintergründe und 56 Prozent über das Alltagsleben von Menschen ausländischer Herkunft in Deutschland. 54 Prozent fänden es gut, wenn häufiger über Menschen berichtet würde, denen es nicht gelingt, sich hierzulande einzugliedern. 53 Prozent wünschen sich häufiger Berichte über die aktuelle politische Diskussion zum Thema Integration und 47 Prozent über die religiösen Hintergründe der hierzulande lebenden Menschen mit Migrationshintergrund (Mehrfachnennungen waren möglich).

Zum Umfang der Berichterstattung in den einzelnen Medien: 69 Prozent geben an, sie würden sich besonders von den TV-Sendern mehr Informationen über das Thema Integration wünschen. 50 Prozent würden darüber gerne häufiger in Zeitungen oder Zeitschriften lesen. Jeweils rund ein Drittel (38 bzw. 33 Prozent) wünschen sich mehr Beiträge über das Thema Integration im Radio und in Online-Medien.

Zur Präsenz von Schauspielern/Moderatoren ausländischer Herkunft: 41 Prozent fänden es gut, wenn im Fernsehen mehr Schauspieler oder Moderatoren ausländischer Herkunft auftreten würden. Gewünscht wird dies mit jeweils 51 Prozent vor allem von den unter 30-Jährigen und den Befragten mit Migrationshintergrund. Dabei würden mit 78 Prozent die meisten aller Befragten gerne Moderatoren ausländischer Herkunft bei Nachrichten und Magazinen sehen. 59 Prozent wünschen sich vor allem mehr Schauspieler in Fernsehserien oder -filmen, 55 Prozent bei Shows und 47 Prozent bei Comedies.

RTL hatte die Umfrage zum Thema Integration in den Medien anlässlich einer Themenwoche durchführen lassen, in der die RTL-Nachrichten- und Magazinsendungen ab heute der Frage nachgehen, wie es um die Integration in Deutschland steht. RTL-Chefredakteur Peter Kloeppel stellt die Umfrageergebnisse am heutigen Montag in Berlin vor, wo er in Anwesenheit von Prof. Dr. Maria Böhmer, der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, die Preisträger des diesjährigen RTL Com.mit Awards für Integration bekannt gibt. Der Medienpreis würdigt Schülerinnen und Schüler sowie Nachwuchsjournalisten, die sich in Filmbeiträgen mit dem Thema Integration auseinandergesetzt hatten. In diesem Rahmen präsentiert Peter Kloeppel auch eine für Herbst geplante Spot-Kampagne des Senders zum Thema.

Datenbasis: 1003 Befragte; Erhebungszeitraum: 21. und 22. Juni

Verwendung nur bei Quellennachweis: RTL

Rückfragen: Matthias Bolhöfer, RTL Kommunikation, Tel.:0221/4567 4227

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matthias.bolhoefer@rtl.de 

Düsseldorf (ots) –

   - Umfrage von TNS Infratest und E-Plus offenbart alarmierende 
     Zahlen
   - Viele Autofahrer nehmen Verkehrssicherheit auf die leichte 
     Schulter
   - Volle Straßen: Besonderes Risiko zur Urlaubszeit 

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Fast jeder zweite Autofahrer telefoniert ohne Freisprecheinrichtung / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/E-Plus Gruppe“
Fast jeder zweite Autofahrer telefoniert ohne Freisprecheinrichtung / Die …

Das Telefonieren am Steuer ohne vorgeschriebene Freisprecheinrichtung wird auch mehr als zehn Jahre nach Einführung einer gesetzlichen Regelung von vielen offenbar immer noch als Kavaliersdelikt gesehen: Fast jeder zweite Autofahrer (48 Prozent) benutzt das Mobiltelefon während der Fahrt. Viele davon „aus Neugier“ oder „weil es wichtig ist“. Das zeigt eine aktuelle und repräsentative Umfrage von TNS Infratest und E-Plus Gruppe unter mehr als 800 Autofahrern.

Große Unterschiede gibt es zwischen den Geschlechtern: Frauen greifen deutlich seltener (41 Prozent) zum mobilen Begleiter, bei Männern kann mehr als jeder zweite Fahrer (55 Prozent) es nicht lassen. Besonders Verkehrsteilnehmer unter 40 Jahren reizt der Griff zum Handy. Damit jedoch verhalten sich viele Fahrer verkehrswidrig, sie ignorieren die geltenden Vorschriften. Dabei hat der Gesetzgeber bereits zum 1. Februar 2001 klare Vorgaben gemacht: Wer am Steuer sein Mobiltelefon benutzt und dabei erwischt wird, zahlt 40 Euro und erhöht den Kontostand in Flensburg um einen Punkt.

Gefährdung wird in Kauf genommen

Nicht ohne Grund: In vielen Fällen sind Autofahrer, die während der Fahrt telefonieren, abgelenkt. So gehört inzwischen der Spurwechsel und das Abbiegen ohne Blinksignal oder die überhöhte Geschwindigkeit fast schon zum Standard auf deutschen Straßen. Auch die Reaktion auf Änderungen im fließenden Verkehr, beispielsweise Bremsmanöver oder Ampelschaltungen, erfolgt nicht selten zu spät. Dass dabei andere Verkehrsteilnehmer akut gefährdet werden, übersehen offenbar viele Fahrer. Jeder Vierte (26 Prozent) gibt an, das Mobiltelefon am Steuer „aus wichtigem Grund“ zu nutzen. Und bei immerhin 16 Prozent der Autofahrer ist die Neugier deutlich größer als der Respekt vor dem Gesetz. Schließlich will man wissen, wer anruft. Jeder Dritte sagt aus, das Mobiltelefon am Steuer nur selten zu nutzen. Immerhin.

Eindeutige Regeln für das Telefonieren am Steuer

In Deutschland muss der Fahrer, unabhängig davon, ob er angerufen wird oder selbst telefonieren will, eine Freisprecheinrichtung benutzen. Diese erfüllt nur dann die gesetzlichen Anforderungen, wenn man mit ihr telefonieren kann, ohne das Handy oder ein anderes Hilfsmittel in die Hand nehmen zu müssen. Das Handyverbot gilt übrigens auch für Radfahrer.

Erlaubt ist die Nutzung dagegen nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgestellt ist. Damit bleibt die Nutzung des Mobiltelefons beispielsweise in einem Stau, in dem sich nichts mehr bewegt, erlaubt. Ansonsten heißt es ohne Freisprecheinrichtung: erst rechts ranfahren, dann Motor abstellen. Bei Wiederholungstätern kennen viele Behörden und Gerichte oftmals keine Gnade: Hohe Bußgelder als Vielfaches von 40 Euro sind keine Seltenheit.

Drakonische Strafen im Ausland

In Deutschland sind die Sanktionen noch relativ moderat. Der Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung und die Nummer 246 des Bußgeldkatalogs schreiben den Rahmen vor. In anderen europäischen Ländern drohen weitaus höhere Bußgelder, etwa in Italien 155 Euro, in den Niederlanden 140 Euro und in Österreich immerhin noch 50 Euro.

Eine Studie der University of Utah aus den USA hat 2010 die Auswirkungen des Handys am Steuer untersucht. Das Ergebnis: Nur sehr wenigen Personen gelingt das sichere Führen eines Fahrzeugs während eines Telefonats. Zu groß ist die geistige Ablenkung, wenn sich der Fahrer auf den Inhalt des Telefonats konzentrieren will.

Zur Umfrage:

Vom 17. bis 19. Mai befragte TNS Infratest im Auftrag der E-Plus Gruppe insgesamt 1.500 Verbraucher, davon 809 Autofahrer zum Thema Handy am Steuer. Das Ergebnis ist repräsentativ.

Pressekontakt:

E-Plus Gruppe
Unternehmenskommunikation
Jörg Borm
E-Mail: joerg.borm@eplus-gruppe.de
Mobil:  0177 4412 220
www.eplus-gruppe.de/presse 

Amsterdam (ots/PRNewswire) – VimpelCom Holdings B.V. („VimpelCom Holdings“), eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von VimpelCom Ltd. („VimpelCom“ oder das „Unternehmen“), gibt die Preisfestsetzung bei einer Fremdfinanzierung von 2,2 Mrd. USD durch besicherte Anleihen mit variablem Zinssatz und einer Laufzeit von 3 Jahren, besicherte Anleihen mit einer Laufzeit von 5 Jahren und besicherte Anleihen mit einer Laufzeit von 10 Jahren bekannt. Die Anleihen werden von der VimpelCom-Holdings-Tochter OJSC „Vimpel-Communications“ besichert. Die Anleihen werden zum Nennwert ausgegeben. Die jährliche Zinsrate der 3-Jahres-Anleihen von 0,2 Mrd. USD mit variablem Zinssatz liegt bei dem Dreimonats-Libor zzgl. 4,00%. Fällig werden die Anleihen im Juni 2014. Die langfristigen 5-Jahres-Anleihen von 0,5 Mrd. USD haben einen Anleihezins von 6,2546% (mit einer Effektivverzinsung von 6,25%) und werden im März 2017 fällig. Die langfristigen 10-Jahres-Anleihen von 1,5 Mrd. USD haben einen Anleihezins von 7,5043% (mit einer Effektivverzinsung von 7,50%) und werden im März 2022 fällig.

Barclays Bank PLC, BNP Paribas, Citigroup Global Markets Limited, HSBC Bank plc, ING Bank N.V. und The Royal Bank of Scotland plc treten bei dieser Finanzierungsrunde als Konsortialführer auf.

Die Registrierung der Anleiheemission an der irischen Börse wurde beantragt.

VimpelCom Holdings beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission zu nutzen, um seiner direkten Muttergesellschaft, VimpelCom Amsterdam B.V., finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sind zur Rückzahlung ausstehender Beträge gedacht, die VimpelCom Amsterdam B.V. an eine internationale Bankgruppe (einschliesslich Barclays Capital, BNP Paribas, Citibank, N.A., London Branch, ING Bank NV, HSBC Bank plc und The Royal Bank of Scotland plc) zu leisten hat. In diesem Rahmen wird zum 31. März 2012 ein Nennbetrag von bis zu 2,5 Mrd. USD fällig (2,2 Mrd. USD dieses Betrags wurden bereits in Anspruch genommen).

Diese Pressemitteilung stellt in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsgebieten weder ein Verkaufsangebot noch die Aufforderung zum Kauf der Anleihen dar. Weiterhin dürfen die Anleihen in den Vereinigten Staaten oder sonstigen Rechtsgebieten, in denen derartige Angebote, Kaufaufforderungen oder der Verkauf ohne vorherige Registrierung bzw. Zulassung gemäss den geltenden Wertpapiergesetzen illegal wären, nicht verkauft werden. Die Anleihen wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung (das „Wertpapiergesetz“) registriert. Die Anleihen dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, sofern keine Freistellung von den Zulassungsvorschriften des Wertpapiergesetzes bzw. den geltenden bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen vorliegt bzw. die Transaktion nicht unter besagte Bestimmungen fällt. (In diesem Zusammenhang bezieht sich der Begriff „Vereinigte Staaten“ auf die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Staatsgebiete und Besitztümer, sämtliche Bundesstaaten sowie den District of Columbia.)

Diese Pressemitteilung ist weder als Aufforderung noch als Beeinflussung zur Teilnahme an Investitionstätigkeiten im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (des „FSMA“) zu verstehen. Sie richtet sich ausschliesslich an Personen, die sich (i) ausserhalb des Vereinigten Königreichs aufhalten, die (ii) professionelle Erfahrung mit Investitionen haben („Investment Professionals“ im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Financial Promotion Order“)), die (iii) unter Artikel 49(2)(a) bis (e) der Financial Promotion Order fallen, sowie an Personen, denen (iv) derartige Publikationen entsprechend des Financial Services and Markets Act 2000 und der Financial Promotion Order rechtmässig zugestellt werden dürfen (alle diese Personen werden unter dem Begriff „relevante Personen“ zusammengefasst). Diese Publikation darf von Personen, die nicht als relevante Personen gelten, nicht als Handlungs- oder Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Investitionen und Investitionstätigkeiten im Zusammenhang mit dieser Publikation sind relevanten Personen vorbehalten und werden ausschliesslich mit relevanten Personen abgewickelt bzw. eingegangen.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot dar, noch ist sie als Aufforderung zu verstehen, Wertpapiere in Russland bzw. zum Vorteil einer russischen Person anzubieten, zu verkaufen, zu kaufen, mit ihnen zu handeln oder sie zu übertragen. Ebenso wenig ist sie im Sinne des russischen Wertpapiergesetzes als Werbung oder Angebot der Anleihen in Russland aufzufassen und darf daher in Russland nicht verbreitet werden. Die Anleihen wurden und werden in Russland weder registriert, noch für Privatplatzierungen oder den kommerziellen Geschäftsverkehr in Russland freigegeben. Die Anleihen sind weder für „Angebote“, „Platzierungen“ noch den allgemeinen „Geschäftsverkehr“ in Russland (entsprechend der jeweiligen Begriffsdefinition im russischen Wertpapiergesetz) zugelassen.

Diese Pressemitteilung enthält „vorausschauende Aussagen“ im Sinne der Begriffsdefinition in Abschnitt 27A des Securities Act und Abschnitt 21E des Exchange Act. Besagte Aussagen beziehen sich auf die Absicht des Unternehmens, die geplanten Transaktionen wie oben beschrieben zum Abschluss zu bringen. Sie beruhen auf der ehrlichen Einschätzung der Geschäftsleitung bezüglich der strategischen und finanziellen Position des Unternehmens wie auch der zukünftigen Marktbedingungen und Geschäftschancen. Vorausschauende Aussagen unterliegen bestimmten Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen. Dazu gehört, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, auch das Risiko des Abschlusses der oben beschriebenen Transaktion. Sollten diese Risiken oder Unwägbarkeiten eintreten oder sich diese Annahmen als nicht zutreffend erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen vorausschauenden Aussagen oder Annahmen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten abweichen. Zu den weiteren Risiken, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in vorausschauenden Aussagen erwähnten abweichen, gehören die Risikofaktoren, die in der am 15. Februar 2011 von VimpelCom bei der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (der „SEC“) auf Formular 6-K eingereichten Informationsbroschüre , in der von VimpelCom bei der SEC eingereichten Registrierungserklärung auf Formular F-4 und den Dokumenten, die OJSC „Vimpel-Communications“ bei der SEC eingereicht hat, erläutert sind. Zu letzteren zählen u. a. der Geschäftsbericht des Unternehmens auf Formular 20-F für das am 31. Dezember 2009 beendete Geschäftsjahr sowie weitere von VimpelCom bei der SEC eingereichte Dokumente. Besagte Risikofaktoren werden durch diesen Verweis in das vorliegende Dokument aufgenommen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen vorausschauenden Aussagen beziehen sich ausschliesslich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung. VimpelCom lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, die an dieser Stelle veröffentlichten vorausschauenden Aussagen aufgrund nach der Veröffentlichung eintretender Ereignisse zu aktualisieren oder zu berichtigen.

FSA/ICMA-Stabilisierung.

Pressekontakt:

Gerbrand Nijman of VimpelCom, 
+31(0)20-79-77-200,Gerbrand.Nijman@vimpelcom.com 

Menderes Bagci bekommt ein Wasserbett

Von Bernd Korbach am 18 - Juni - 2011  NEWS ALERT ABO

Für den bekannten DSDS Kult-Kandidaten Menderes Bagci, der es 2011 endlich in den Recall geschafft hat, wird jetzt ein Kindheits-Traum war. Der Amateursänger und Entertainer, der bisher an 8 Staffeln der Casting Show “Deutschland sucht den Superstar” sowie an einzelnen anderen TV Formaten publikumswirksam teilgenommen hat, erhält von der neuen Vox Einrichtungsshow “Die Einrichter” ein neues Wohn-/ Schlafzimmer. Das Team der Vox Einrichtungssoap “Die Einrichter” stellt dem kameraerprobten DSDS “Urgestein” als ein Highlight auch ein modernes Wasserbett von Aqua Comfort in die Wohnung, über das sich Menderes Bagci sichtlich freut.

Auf dem Wasserbett von Aqua Comfort wird sich Menderes Bagci sicherlich so gut erholen und auf die nächste DSDS Staffel vorbereiten können, dass er es hier nicht nur in den Recall sondern auch in den Re-Recall schafft oder sogar der nächste DSDS Gewinner wird. Und wenn es nicht klappt, hat es gewiss nicht an einem unbequemen Bett gelegen, das Menderes Bagci vom lang erträumten Sieg bei der Casting Show abhält. Und wie sehr sich Menders Bagci über sein Wasserbett von Aqua Comfort freut, davon können sich alle in der Einrichtungssoap “Die Einrichter” von Vox selbst überzeugen.

Die Ganze Strory unter: http://www.aqua-comfort.de/wasserbett-dsds-menderes-bagci/
Über Aqua Comfort:
Aqua Comfort Wasserbetten GmbH mit Hauptsitz in Paderborn (NRW) ist führend bei der Produktion von wartungsarmen und wartungsfreien Wasserbetten. Wir sind ein Direktvertrieb von Wasserbetten und stellen ab der Folie die Wassermatratzen, Sicherheitswannen, Schaumkeile, Podeste und Matratzenbezüge in unseren eigenen Werkstätten her.

Unser besonderes Angebot ist die kostenlose deutschlandweite Lieferung und Montage, ein erweitertes Rückgabe- und Umtauschrecht sowie eine 10 jährige Garantie. Zudem produzieren wir auf Wunsch auch Ersatzteile für längst nicht mehr gebaute Wasserbetten in Einzelanfertigung.

Aqua Comfort Wasserbetten GmbH
Alexander Heuwinkel
Marienstr. 29
33098 Paderborn
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Aqua Comfort Wasserbetten
Isabell Heissing
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Ein betrieblicher Generationenwechsel ist keine zeitgenössische Erscheinung. Eine Betriebsnachfolge hat es – lassen wir volkseigene Betriebe in der ehemaligen DDR und sowjetische Kolchosen einmal beiseite – immer gegeben und wird es (solange die Welt dasteht und Unternehmertum besteht) auch weiter geben. Insoweit sind diese kolportierten Zahlen so spektakulär auch wieder nicht: Je mehr Unternehmen es gibt, umso mehr betriebliche Generationenwechsel sollte es geben. Auch wenn man es angesichts mancher Patriarchen nicht für möglich halten würde: Theoretisch kann ein Unternehmen immerwährenden Bestand haben; die Praxis sieht freilich anders aus.

Eine zweite Chance ist die Ausnahme.

Der betriebliche Generationenwechsel ist im Lebenszyklus eines Unternehmens etwas völlig normales. Aber: er kommt in einer Eigentümergeneration nur einmal vor … und man bekommt nur selten eine zweite Chance. Für jeden Unternehmer ist der Gedanke an eine Betriebsübergabe etwas Neues, wofür es – im Gegensatz zum Tagesgeschäft – (fast) keine Erfahrungswerte im eigenen Betrieb geben kann. Diese häufige Orientierungslosigkeit ist wohl einer der Gründe, warum so oft so viel schief geht.

Ein betrieblicher Generationenwechsel ist ein Projekt: es ist daher eine entsprechende Planung und Evaluierung bei der Realisierung unverzichtbar. In jeder Phase des Prozesses stellen sich folgende Fragen: Sind wir auf dem richtigen Weg? Welche unvorhergesehenen Probleme sind aufgetreten?

Was sind nun die Zutaten einer erfolgreichen Betriebsübergabe?

– Ein betrieblicher Generationenwechsel beginnt viel früher, als wir alle denken: nämlich dann, wenn die Kinder wahrnehmen, wie sehr sich die Eltern im Unternehmen plagen … oder eben nicht. Jeder Unternehmer versucht seinen Betrieb in einem guten Licht darzustellen; warum nicht auch gegenüber der Familie?

– Ein betrieblicher Generationenwechsel gegen jemanden ist denkunmöglich. Wenn der gegenwärtiger Eigentümer eines Unternehmens, Inhaber von Geschäftsanteilen, usw. nicht abgeben möchte, dann gibt es keine geordnete Übergabe zu Lebzeiten.

– Das Unternehmen sollte wirtschaftlich gesund sein, bevor es in die nächste Generation übertragen wird. Für Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften und Kommanditbeteiligungen mag es Spezialitäten geben; im Grundsatz gilt freilich das Gleiche.

– Der oder die potenziellen Nachfolger sollte rechtzeitig identifiziert werden und ebenso sukzessive mit unternehmerischer (Mit-)Verantwortung bedacht werden. Gibt es einen Plan B, wenn der Nachfolger doch nicht als solcher geeignet ist?

– Idealzustand bei operativen Geschäftstätigkeiten lautet: der Übergeber zieht sich behutsam (aber doch!) zurück, der Nachfolger wächst sukzessive an Hand im Vorhinein (!) festgelegter Etappen in die Führungsverantwortung hinein.

– Für diejenigen, die sich nur schwer von ihrem heißgeliebten Besitztümern trennen können: Vermögen und Geschäftsführung sind zwei verschiedene Paar Schuhe: wenn der Nachfolger mehr oder weniger ungestört die Geschäftsführung übernehmen kann und die Sicherheit hat, dass das väterliche Vermögen irgendwann an ihn übertragen wird, ist vielfach der erste wesentliche Schritt bereits getan.

– Eine Betriebsübergabe ist etwas Gesamtheitliches: man möge daher weder über den Übergeber noch die potenziellen Nachfolger einfach drüberfahren und auch das geschäftliche sowie familiäre Umfeld nicht ganz aus den Augen verlieren.

– Ein betrieblicher Generationenwechsel ist ein spannenender Mix aus rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen aber auch emotionalen Gesichtspunkten. Suchen Sie sich daher den richtigen Begleiter für diesen Prozess, der eben diesen niemals aus den Augen verliert. Sagen sie ihm alles und behandeln sie ihn gut. Man kann es glauben oder auch nicht: Steuern sind bei einem betrieblichen Generationenwechsel eher ein Randthema. Der Umstand, Steuern gespart zu haben, ist in vielen Fällen das einzige Glückshormon bei Betriebsübergaben, die man so nicht wollte.

Und zu guter Letzt: ein betrieblicher Generationenwechsel ist so facettenreich, dass eine Seite für eine umfassende Planung nicht ausreicht. Schreiben Sie daher am besten noch heute auf einen Zettel, wie sie sich das ganze Vorstellen: sowohl als Übergeber als auch als Junior.
Die 1988 gegründete Kanzlei Fritz Schauer geniesst als Beratungsunternehmen, das auf wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Aufgabenstellungen sowie Fragen zur strategischen Unternehmensführung spezialisiert ist, bereits seit Jahren einen hervorragenden internationalen Ruf.

Effiziente Strukturen sowie die konfliktfreie, rasche und flexible Auftragsumsetzung sind maßgebliche Erfolgskomponenten der in Innsbruck ansässigen Kanzlei, die in ganz Österreich und weiteren Mitgliedsstaaten der EU tätig ist. Sie kooperiert seit Jahren mit in- und ausländischen Beratungsunternehmen und bringt durch dieses exzellente Netzwerk die besten Voraussetzungen mit, um fachlich und geografisch grenzüberschreitende Probleme von Mandaten rasch und effizient lösen zu können.

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Christian Fritz LL.M. LL.M. MBA
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