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Baierbrunn (ots) – Mehrsprachigkeit kann Demenzsymptome verzögern. Geistige Ausfallerscheinungen treten im Schnitt drei bis vier Jahre später auf, wenn jemand zweisprachig aufwächst, berichtet die „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf eine Studie der York-Universität in Toronto (Kanada). Auch anhand von Gehirn-Aufnahmen konnten die Forscher nachweisen, dass Zweisprachige sogar erhebliche Defekte am Gehirn offenbar länger ausgleichen konnten.

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Als Arbeitnehmer im Ausland tätig?

Von Bernd Korbach am 22 - Juni - 2012  NEWS ALERT ABO

Europa wächst mehr und mehr zusammen. Große Konzerne haben Niederlassungen in vielen Staaten, oft auch in Asien und anderen fernen Ländern. Auch viele mittelständische Betriebe haben Aufträge, die im Ausland abzuwickeln sind. Entsprechend sind auch immer mehr in Deutschland lebende Arbeitnehmer zeitweise im Ausland tätig – sei es auf Baustellen oder in Büros.

Deutschland hat mit allen europäischen Ländern und vielen weiteren Staaten sogen. Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA) geschlossen. Diese weisen nach bestimmten Regeln nur einem der Staaten das Recht zur Steuererhebung zu. In den meisten Fällen hat der ausländische Staat das Besteuerungsrecht. Das gilt zunächst für diejenigen Arbeitnehmer, die an mehr als 183 Tagen im Jahr im Ausland arbeiten. Unabhängig von der Dauer des Auslandseinsatzes ist ein Arbeitnehmer aber stets im Ausland steuerpflichtig, wenn er von einem dort ansässigen Arbeitgeber bezahlt wird. “In solchen Fällen dürfen die für die Auslandstätigkeit bezogenen Löhne und Gehälter in Deutschland nicht mehr besteuert werden”, erklärt Jörg Strötzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Nun unterstellt die Finanzverwaltung, dass viele im Ausland tätige Arbeitnehmer ihrer Steuererklärungspflicht im ausländischen Staat einfach nicht nachkommen und sich bei ihrer inländischen Steuererklärung darauf berufen, dass Deutschland kein Besteuerungsrecht hat. So könnte es in beiden Ländern zu einer Nichtbesteuerung kommen. Um dies zu vermeiden, hat Deutschland eine Auffangvorschrift geschaffen. Danach versteuert Deutschland den im Ausland erzielten Arbeitslohn, wenn und solange nicht nachgewiesen wird, dass im Ausland tatsächlich eine Besteuerung erfolgte. Allerdings sind die erforderlichen Nachweise manchmal schwer zu beschaffen. Schon wegen unzureichender Sprachkenntnisse und Unkenntnis des ausländischen Rechts müssen regelmäßig örtliche Steuerberater eingeschaltet werden.

Über diese Auffangregelung hatte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich zu entscheiden. Er hielt die Vorschrift für verfassungswidrig. Denn die von Deutschland geschlossenen DBA sind völkerrechtliche Verträge, die den nationalen Steuergesetzen vorgehen. Die Auffangvorschrift geht aber einseitig über die Vereinbarungen in den DBA hinaus. Insoweit hat sich der deutsche Gesetzgeber über bestehende Verpflichtungen aus den DBA völkerrechtswidrig hinweg gesetzt (sogen. “Treaty Override”). Da der BFH nicht selbst über Völkerrecht entscheiden kann, hat er dem Bundesverfassungsgericht nun die Frage vorgelegt, ob die Auffangvorschrift gegen das Verfassungsrecht verstößt. Ein Aktenzeichen beim Verfassungsgericht ist noch nicht bekannt.

Die VLH empfiehlt, in allen noch nicht bestandskräftigen und künftigen Fällen vorsorglich Einspruch gegen Steuerbescheide zu erheben, in denen deutsche Finanzämter die Auffangvorschrift (§ 50d Abs. 8 EStG) anwenden. Zugleich sollte ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beantragt werden.

Die Fakten kurz zusammengefasst:

– Bei Auslandstätigkeiten hat grundsätzlich der ausländische Staat das Besteuerungsrecht.
– Ohne Nachweis einer Besteuerung im Ausland wird der Arbeitslohn in Deutschland versteuert.
– Das könnte nach den Doppelbesteuerungsabkommen verfassungswidrig sein.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen sind im Internet unter www.vlh.de zu finden bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.

Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
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Neue Details aus Beethovens Leben

Von Bernd Korbach am 18 - Mai - 2012  NEWS ALERT ABO

Berlin (ots) – In der Versteigerung des Autographen-Auktionshauses J. A. Stargardt am 5. und 6. Juni in Berlin wird ein bislang unbekannter Brief von Ludwig van Beethoven angeboten. Der 24jährige Komponist schrieb den Brief am 17. September 1795 aus Wien an seinen Freund Heinrich von Struve, der in russischen Diensten stand:

„… du bist also jetzt in dem kalten Lande, wo die Menschheit noch so sehr unter ihrer Würde behandelt wird … wann wird auch der Zeitpunkt kommen wo es nur Menschen geben wird, wir werden wohl diesen glücklichen Zeitpunkt nur an einigen Orten heran nahen sehen, aber allgemein – das werden wir nicht sehen, da werden wohl noch Jahrhunderte vorübergehen …“

Der Brief bietet neue Einblicke in die Gedankenwelt Beethovens, von dem aus dieser frühen Zeit nur wenige Briefe überliefert sind; die Ausgabe seines Briefwechsels verzeichnet aus den Jahren bis 1795 lediglich 16 Schreiben (Schätzpreis: 120.000 EUR).

In der Auktion kommen 1200 Positionen zum Ausruf, darunter bedeutende Briefe und Manuskripte von Goethe und Schiller, Einstein und Freud, Martin Luther, Frédéric Chopin und Albert Einstein. Von Wolfgang Amadeus Mozart wird ein Musikmanuskript angeboten: Die erste Trompetenstimme aus seiner „Pariser Symphonie“ von 1778 (Schätzpreis: 120.000 EUR). Die Summe der Schätzpreise beläuft sich auf 1,7 Mio EUR. Zu der Auktion ist ein 600 Seiten starker Katalog erschienen, der auch im Internet eingesehen werden kann (www.stargardt.de).

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J. A. Stargardt
Wolfgang Mecklenburg
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10707 Berlin
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Baierbrunn (ots) – Er ist der eher harmlose Bruder des hohen Blutdrucks (Hypertonie): die Hypotonie, der niedrige Blutdruck. Gefährlich ist er nicht, macht sich aber mit Schwindel, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen oder Kopfschmerzen bemerkbar. Diese Symptome sind meist die Folge einer Regulationsstörung: Der Blutdruck passt sich nicht schnell genug einer neuen Situation an.

Dagegen hilft vor allem Sport: „Mit dem richtigen regelmäßigen Training kann der Körper lernen, solche Veränderungen besser zu regulieren“, sagt Professor Helmut Gohlke von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie in der „Apotheken Umschau“. Er rät zu einer Kombination aus Ausdauer- und Krafttraining, um den Körper an wechselnde Intensitäten zu gewöhnen. Kraftübungen sind wichtig, weil nur sie eine Steigerung des Blutdrucks bewirken – während er beim Ausdauersport eher sinkt.

Ein gutes Gefäßtraining sind auch Kneipp’sche Güsse, Wechselduschen und Bürstenmassagen. Nachhaltig wirksame Medikamente gibt es nicht. Jedoch können Abführmittel oder entwässernde Tabletten den Blutdruck senken.

Alles über niedrigen Blutdruck finden Sie unter www.apotheken-umschau.de/Niedriger-Blutdruck

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Hamburg (ots) – Mehr als zwei Wochen nach dem Tod der rechtsextremen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt geben die Umstände Rätsel auf. Wie das Online-Magazin stern.de berichtet, haben die Nachbarn des Eisenacher Neubaugebiets, in dem das Wohmobil der Beiden bei ihrem Tod stand, keine Schüsse gehört. Offiziell heißt es aber bislang, Mundlos und Böhnhardt hätten sich erschossen. An diesem Wochenende sicherten Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) Thüringen noch einmal Spuren in dem Neubaugebiet, wo das Wohnmobil nach dem letzten Bankraub der Beiden am 4. November von Polizisten entdeckt wurde.

Nach der bisher bekannten offiziellen Darstellung hatten die beiden Männer nach einem Überfall auf eine Sparkasse in Eisenach das Wohnmobil gegen 11.30 Uhr angezündet und sich erschossen. Zwei Polizeibeamte hätten sich zuvor dem verdächtigen Wohnmobil genähert und zwei Schüsse gehört. Während sie in Deckung auf Verstärkung warteten, ging das Wohnmobil in Flammen auf. Die Feuerwehr musste erst löschen, dann fand die Polizei Mundlos und Böhnhardt mit tödlichen Schussverletzungen.

Im Gegensatz zu dieser Darstellung haben die meisten Anwohner und Augenzeugen nach stern.de-Informationen die ersten Polizisten zwar kommen und das Wohnmobil brennen sehen, aber weder davor noch danach Schüsse gehört. Lediglich eine Familie hatte gegenüber der Polizei von drei Schüssen gesprochen. Eine Frau, die nicht einmal zehn Meter vom letzten Standort des Wohnmobils wohnt, nahm durch ihr geöffnetes Fenster den Geruch von verbranntem Plastik wahr. „Schüsse sind aber keine gefallen, das hätte ich gehört“, sagte sie dem Online-Magazin.

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Darf Champagner so werben?

Von Bernd Korbach am 2 - November - 2011  NEWS ALERT ABO

Hugot Clement veröffentlicht ungewöhnlichen Kalender des Fotografen Sven Umlauf

Aachen,02.11.2011

Der Titel des Kalenders aus dem Hause Hugot Clement macht neugierig: Jeder – Überall! Doch was verbirgt sich hinter diesem Titel? Schon das Kalenderdeckblatt lässt die Ungewöhnlichkeit erkennen: Ein Punker sitzt in einer Nobelkarosse, beißt in eine Trüffel und hat ein Glas Champagner in der Hand. Plötzlich versteht der Betrachter: Jeder, ein Punker – Überall, in einer Nobelkarosse.

Der Düsseldorfer Fotograf Sven Umlauf polarisiert mit seinen Fotos – Sie zeigen untypische Champagnertrinker in typischen Situationen und typische Champagnertrinker in sehr untypischen Situationen. Das Ergebnis ist ein kunstvoll gestalteter Kalender der eine Champagnermarke in ein außergewöhnliches Licht rückt.

Sven Umlauf: “Schon nach dem ersten Breefing zu dem Kalender war mir klar, der Champagnerhersteller Hugot Clement möchte etwas außergewöhnliches, etwas anderes und provokantes. Der Mut sich mit einem Luxusprodukt an Dinge zu wagen, die vorher undenkbar erschienen, motivierte mich besonders. Ungewöhnliche Menschen an ungewöhnlichen Locations mit einem Glas Champagner in Szene zu setzen, war für mich eine tolle Herausforderung.”

Nach einem Rezept aus dem Jahre 1687 stellt das Champagnerhaus Hugot Clement, mit Sitz in Reims, einen Champagner her, dessen einzigartiges Bouquet an die weiße Alba Trüffel erinnert.

Mehr Informationen zu dem Champagner und zu dem Kalender erhalten Sie unter:
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Der Champagner von Hugot Clement ist eine Gourmet Spezialität die den anspruchsvollen Gaumen in nie bekannter Weise verwöhnt. Eine vollendete Komposition aus Geschmack und Harmonie.

Ein edler Champagner dessen Bouquet an die weiße Alba Trüffeln aus dem Piemont erinnert, verspricht einen einzigartigen und unvergleichbaren Genuss für ganz besondere Momente im Leben.

Hugot Clement Champagner wird nur in begrenzter Anzahl hergestellt und wird seinen Liebhabern ausschließlich in der gehobenen Gastronomie und in exklusiven Vinotheken angeboten.

Hugot Clement Champagner
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